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24.09.2009

Lesezeit: etwa 1 Minute

Verfahren gegen Spamer wegen Verdachts auf Amtsmissbrauch bei der Staatsanwaltschaft eingeleitet

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Nachdem die Abgeordneten mehrheitlich den Antrag des NPD-Stadtverordneten im Büdinger Stadtparlament auf Einleitung eines Verfahrens wegen Verdachts auf Amtsmissbrauch gegen den Büdinger Bürgermeister Erich Spamer ablehnten, wurde diese Woche eine Anzeige vom Wetterauer Kreisvorsitzenden Daniel Lachmann bei der Staatsanwaltschaft eingereicht.

 
Lachmann äußerte sich zur Anzeige wie folgt: „Leider haben die Stadtverordneten in Büdingen noch nicht begriffen, was Spamer mit seinem undemokratischen Verhalten angerichtet hat. Vor allem könnte es zur nächsten angekündigten Wahlversammlung auch eine andere Partei treffen. Hier muss ein Riegel vorgeschoben werden und dem arroganten und eigennützigen Verhalten von Spamer ein Dämpfer verpasst werden. Positiv merkte Lachmann an, dass der Vorfall bereits Wellen geschlagen hat und dies dürfte so manchen bisherigen Spamer-Freund und Unterstützer zum nachdenken angeregt haben. Vielleicht wird dies für Spamer am kommenden Sonntag für eine Schlappe sorgen und der NPD-Kandidat Jörg Krebs die eine oder andere Stimme hiervon erhalten.“
 
Der Text des Schreibens an die Staatsanwaltschaft:
 

Strafanzeige

 

gegen Erich Spamer (Wohnhaft: XXX, 63654 Büdingen) wegen des Verdachtes auf Amtmissbrauch (§ 302 StGB).

 

Der Strafanzeige liegt folgender Sachverhalt zugrunde:

 

Erich Spamer hat sich des Amtsmissbrauchs strafbar gemacht, da er der NPD für deren Bürgermeisterwahlkampf nicht erlaubt hat, die Willi-Zinnkann-Halle für eine Veranstaltung, auf der ihr Kandidat vorgestellt werden sollte, zu nutzen. Herr Spamer wollte von der NPD 10.000 € Kaution haben und somit die Veranstaltung verhindert. Auch gibt die Gebührenordnung der Willi-Zinnkann-Halle eine solch hohe Kaution gar nicht her. Bürgermeister Erich Spamer, der selbst wieder für das Amt des Bürgermeisters kandidiert, hat sich ganz klar einen Vorteil durch die Verhinderung der Veranstaltung verschafft. Da Amtsträger in Deutschland ihr Amt unparteiisch, gesetzmäßig, ehrlich, anständig und ohne persönliche Vorteile erfüllen sollen, liegt hier der Verdacht auf Amtmissbrauch nahe.

 

Ich stelle hiermit Strafantrag und bitte, vom Fortgang der Ermittlung unterrichtet zu werden.

 

Einen Artikel aus dem Kreis-Anzeiger vom 07.08.2009 habe ich Ihnen in Kopie diesem Schreiben beigefügt.

 

Mit freundlichen Grüßen

Daniel Lachmann

Stadtverordneter in Büdingen

und Vorsitzender der NPD-Wetterau

 

 

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